Jährlich über 1'000 Gerüstunfälle in der Schweiz — die meisten wären vermeidbar. Diese 10 Praxisregeln schützen Sie und Ihre Mitarbeiter.
Kurz gesagt: Die drei häufigsten Unfallursachen auf Gerüsten sind fehlende Seitenschutzteile, ungesicherte Zugänge und Überladung. Wer diese 10 Praxisregeln einhält, reduziert das Unfallrisiko auf seiner Baustelle drastisch — und schützt sich gleichzeitig vor strafrechtlichen Konsequenzen und SUVA-Sanktionen.
Regel 1: Vollständiger Seitenschutz — immer. Jede Gerüstlage muss über den dreiteiligen Seitenschutz verfügen: Geländer, Knieleiste und Bordbrett. Das Entfernen einzelner Teile — auch «nur kurz» — ist die häufigste Unfallursache. Regel 2: Lückenlose Beläge. Der Spalt zwischen Gerüstbelag und Fassade darf maximal 25 cm betragen. Fehlende oder verschobene Belagbohlen müssen sofort gemeldet und durch den Gerüstbauer ersetzt werden. Nie über Lücken «hinwegsteigen». Regel 3: Belastungsklasse beachten. Jedes Gerüst ist für eine bestimmte Nutzlast zugelassen — angeschrieben am Aufstieg. Belastungsklasse 3 (200 kg/m²) ist Standard für Fassadenarbeiten. Schwere Materialien wie Steinplatten oder Mörtelkübel können dieses Limit schnell überschreiten. Bei speziellen Gerüstanforderungen muss eine höhere Belastungsklasse gewählt werden.
Regel 4: Nur vorgesehene Zugänge nutzen. Gerüste dürfen ausschliesslich über die vorgesehenen Treppentürme oder Innenleitern betreten werden. Das Klettern über den Seitenschutz oder über die Fassade ist verboten. Zugänge müssen frei von Materialablagerungen und rutschsicher sein. Regel 5: Gerüst nie bei Gewitter oder Sturm betreten. Ab Windstärke 6 (39 km/h) müssen die Arbeiten auf dem Gerüst eingestellt werden. Bei Gewitterwarnung ist das Gerüst sofort zu räumen — Metallgerüste sind potenzielle Blitzableiter. Nach einem Sturm muss das Gerüst vor der Wiedernutzung kontrolliert werden. Regel 6: Persönliche Schutzausrüstung tragen. Auf dem normgerecht gesicherten Gerüst sind Helm und Sicherheitsschuhe S3 Minimum. Bei Arbeiten an offenen Gerüstkanten — etwa beim Auf-/Abbau oder bei Konsolgerüsten — ist ein Auffanggurt (PSAgA) mit Verbindungsmittel und Anschlagpunkt Pflicht.
Regel 7: Ordnung auf dem Gerüst. Werkzeuge und Materialien müssen ordentlich gelagert und gegen Herabfallen gesichert werden. Herabfallende Gegenstände sind die zweithäufigste Unfallursache im Zusammenhang mit Gerüsten — auch für Passanten unterhalb des Gerüsts. Das Bordbrett (mindestens 15 cm hoch) verhindert das Wegrollen von Werkzeugen, reicht aber bei grösseren Gegenständen nicht aus. Verwenden Sie Werkzeugbeutel und sichern Sie schwere Teile mit Seilen. Regel 8: Keine baulichen Veränderungen durch Nutzer. Nur der Gerüstbauer darf das Gerüst verändern — dazu gehört auch das Versetzen von Belägen, das Lösen von Verankerungen oder das Anbringen von Lasten (Planen, Netze, Werbebanner). Jede Veränderung kann die Statik beeinflussen und muss vom Gerüstbauer freigegeben werden. Dies ist besonders relevant, wenn mehrere Gewerke gleichzeitig auf der Baustelle arbeiten und die Kosten für den Gerüstbau bereits kalkuliert sind.
Regel 9: Regelmässige Kontrollen durchführen. Vor der Erstbenutzung erfolgt die offizielle Gerüstabnahme durch eine sachkundige Person. Danach sind wöchentliche Sichtkontrollen Pflicht — sowie zusätzliche Kontrollen nach Sturm, starkem Regen, Frost oder Erschütterungen (z. B. durch Baggerarbeiten in der Nähe). Prüfpunkte: Verankerungen fest? Seitenschutz vollständig? Beläge lückenlos? Zugänge frei? Keine sichtbaren Schäden an Rohren oder Kupplungen? Regel 10: Alles dokumentieren. Jede Kontrolle, jede Abnahme, jede festgestellte Mangel und jede Behebung muss schriftlich festgehalten werden. Im Schadenfall ist die Dokumentation der entscheidende Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht. Verwenden Sie die SUVA-Checkliste «Fassadengerüste» als Vorlage. Das Kontrollprotokoll muss auf der Baustelle jederzeit einsehbar sein — die SUVA verlangt dies bei jeder Baustellenkontrolle.
Die SUVA-Statistik zeigt: Über 60 % aller Gerüstunfälle sind auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen — nicht auf Materialversagen. Die Top 3 der Verstösse: Erstens das eigenmächtige Entfernen von Seitenschutzteilen durch Handwerker, um «besser arbeiten zu können». Zweitens die Nutzung des Gerüsts ohne vorherige Abnahme — oft aus Zeitdruck. Drittens die Überladung der Gerüstbeläge über die zulässige Belastungsklasse hinaus. Die Folgen sind gravierend: Neben den menschlichen Tragödien drohen SUVA-Baustopp, Bussen bis CHF 100'000.—, Prämienerhöhungen und strafrechtliche Verfolgung. Ein einziger schwerer Gerüstunfall kann ein Bauunternehmen in den Konkurs treiben. Investieren Sie lieber in Prävention — eine 10-minütige tägliche Sicherheitsrundgang kostet weniger als ein einziger Ausfalltag nach einem Unfall.